Wahlarzt und private Entbindung
Die Vorstellung einer Entbindung in einem Privatspital unter der persönlichen Betreuung durch eine*n bevorzugte*n Gynäkolog*in oder eine Wahlhebamme ist für viele werdende Mütter ein wichtiger Aspekt ihrer Schwangerschaftsvorsorge. Die Auswahlmöglichkeit des Krankenhauses und die intensive, individuelle Betreuung in den ersten Lebensstunden des Neugeborenen sind für junge Familien oft von besonderer Bedeutung. Jedoch müssen sie sich bewusst sein, dass mit der Entscheidung für eine Entbindung in einem Privatspital sowie für die Betreuung durch Wahlärzt*innen zusätzliche Kosten verbunden sind.
In diesem Artikel bieten wir einen umfassenden Überblick über die Vorteile einer privaten Krankenversicherung während der Schwangerschaft. Wir gehen auch detailliert auf die anfallenden Kosten für eine Entbindung in einer Privatklinik und die Inanspruchnahme von Wahlärzt*innen ein. Ziel ist es, werdenden Eltern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten, indem wir sowohl die finanziellen Aspekte als auch die qualitativen Vorteile einer solchen Wahl beleuchten.
Versicherungen in Österreich: Private und öffentliche Möglichkeiten
Das Versicherungssystem in Österreich basiert auf dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), welches die medizinische Basisversorgung garantiert und eine verpflichtende Versicherung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorsieht. In Österreich ist demnach jede Person verpflichtet, sich bei einer der gesetzlichen Krankenversicherungen wie der ÖGK, der BVAEB oder der SVS zu versichern. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach dem vom Arbeitgeber ausgezahlten Gehalt. Diese Beiträge decken ein breites Spektrum medizinischer Leistungen ab.
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung zu ergänzen. Diese übernimmt Kosten für Behandlungen und Services, die außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Die Regelungen für Schwangerschaft und Geburt unterliegen speziellen Bedingungen, die im Folgenden näher betrachtet werden.
Leistungen während der Schwangerschaft
Einige Personen besitzen bereits eine private Krankenversicherung, für andere wird diese spätestens interessant, wenn der Wunsch nach einer Familiengründung aufkommt. Zwar deckt der Eltern-Kind-Pass die Vorsorgeuntersuchungen und notwendigen Kontrollen während der Schwangerschaft ab, doch nicht sämtliche Leistungen fallen unter den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Behandlungen aus dem Bereich der Alternativmedizin werden üblicherweise nicht erstattet, und spezielle diagnostische Verfahren nur unter der Voraussetzung einer medizinischen Notwendigkeit, sprich eines begründeten Verdachts, übernommen. Wenn du die vorgesehenen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen bei einem/einer Vertragsarzt/ärztin durchführen lässt, entstehen dir keine Kosten für diese Termine.
Kosten für Wahlärzte
Solltest du dich während deiner Schwangerschaft für die Betreuung durch eine*n Wahlarzt*ärztin entscheiden, bedeutet dies zunächst, dass die Kosten für die Behandlungen aus eigener Tasche zu zahlen sind. Die Honorare für eine Wahlgynäkolog*in bewegen sich in der Regel zwischen 150 und 200 Euro pro Sitzung. Nachdem du diese Kosten selbst getragen hast, besteht die Möglichkeit, die Honorarnote bei deiner zuständigen Versicherung einzureichen, um einen Teil der Ausgaben erstattet zu bekommen. Falls du zusätzlich über eine private Krankenversicherung verfügst, kann diese nach der Teilrückerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung, wie die ÖGK, BVAEB oder SVS, die verbleibenden Kosten übernehmen.
Es ist jedoch wichtig, sich vorab genau über die Bedingungen der Erstattung und die Höhe der Rückzahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung zu informieren, da diese je nach Versicherungsträger und gewähltem Tarif der privaten Krankenversicherung variieren kann. Ebenso sollte vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung geklärt werden, inwieweit Schwangerschaftsleistungen und Wahlarzt Besuche abgedeckt sind, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Durch eine umfassende Informationsbeschaffung und gegebenenfalls eine Beratung können werdende Mütter die finanziellen Aspekte ihrer Schwangerschaftsbetreuung optimal planen und gestalten.
Wahlhebamme
Die Situation ist bei den Hebammenleistungen ähnlich wie bei Wahlärzten gestaltet. Im Rahmen des Eltern-Kind-Passes ist eine einstündige Beratung durch eine Hebamme im Zeitraum zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche vorgesehen, welche für dich kostenfrei ist. Jedoch müssen alle weiteren Leistungen, die die Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung betreffen, als private Zusatzleistungen betrachtet und selbst finanziert werden, da diese nicht unter die Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fallen. Es existieren Hebammen mit Kassenverträgen, dennoch ist zu beachten, dass die Versicherungen in der Regel nur einen Bruchteil der vielfältigen Angebote einer Hebamme abdecken. Für die Inanspruchnahme einer Wahlhebamme erstattet die Krankenversicherung gewöhnlich 80 % des üblichen Tarifs, der von Kassenhebammen berechnet wird, zurück. Solltest du dich entscheiden, deine Hebamme als Begleitung zur Geburt hinzuzuziehen, gilt auch hier, dass die Kosten selbst zu tragen sind.
Es ist empfehlenswert, sich bereits frühzeitig in der Schwangerschaft über die verschiedenen Angebote und deren Kosten zu informieren. Viele Hebammen bieten neben der Beratung auch Kurse zur Geburtsvorbereitung, Rückbildung und Babypflege an, die über die gesetzliche Grundversorgung hinausgehen und eine wertvolle Unterstützung darstellen können. Eine private Zusatzversicherung kann hierbei hilfreich sein, um einen größeren Teil der Kosten abzudecken und die finanzielle Last zu verringern. Des Weiteren ist es ratsam, die Möglichkeiten einer Rückerstattung durch die Krankenversicherung im Vorfeld zu klären, um Überraschungen zu vermeiden und die finanzielle Planung der Schwangerschaft und Geburt besser gestalten zu können.
Arten der Entbindung
Die Übernahme der Kosten für eine Geburt in einem öffentlichen Krankenhaus (in Zimmern mit 4 bis 8 Betten) erfolgt durch deine gesetzliche Krankenversicherung, sofern ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht. Die genauen Bedingungen können jedoch von Krankenhaus zu Krankenhaus variieren: Unter bestimmten Umständen, beispielsweise bei geringerer Belegung, besteht die Möglichkeit, dass du ein Zweibettzimmer erhältst. Solltest du jedoch den Wunsch haben, nach der Geburt in einem Zweibettzimmer der Sonderklasse oder einem Familienzimmer untergebracht zu werden, sind die Kosten hierfür über eine private Krankenversicherung abzudecken.
Die Abwicklung der Kostenübernahme findet direkt zwischen dem Krankenhaus und deinem Versicherungsträger statt. Auch die Kosten für eine Geburt und den darauf folgenden Aufenthalt in einem Privatkrankenhaus werden von deiner privaten Krankenversicherung getragen, wobei du darauf achten solltest, ob deine bevorzugte Klinik einen Vertrag mit deiner Versicherung hat.
Für eine Entbindung im Privatkrankenhaus oder in der Sonderklasse eines öffentlichen Krankenhauses können die Kosten zwischen 6.000 und 12.000 Euro liegen, abhängig von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Nach einem Kaiserschnitt, bei dem in der Regel längere Aufenthalte notwendig sind, bewegen sich die Kosten eher im höheren Segment. Bei einem standardmäßigen Aufenthalt von 3 bis 4 Tagen liegen die Kosten eher im unteren Bereich.
Ein Kostenbeispiel aus einer renommierten Geburtsklinik in Wien für eine komplikationslose natürliche Geburt könnte wie folgt aussehen:
– Aufpreis für das Einzelzimmer für 5 Tage: 913,65 Euro
– Aufpreis für die Unterbringung einer Begleitperson: 359,10 Euro
– Klinische Beratung (bezogen auf das Neugeborene) durch einen Privatarzt: 215,00 Euro
– Pauschale für die Entbindung durch einen Privatarzt: 2.000,00 Euro
– Stationäre Entbindung mit Leistungen der inländischen Sozialversicherung (Pauschale laut Preisliste): 1.981,82 Euro
Inklusive 10 % Umsatzsteuer ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von 5.795,03 Euro.
Hausgeburt oder Geburtshaus
Bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Geburtshaus steht dir ein festgelegter Betrag zu, der von deinem privaten Versicherungsanbieter im Rahmen der sogenannten Entbindungspauschale gewährt wird, und somit andere Leistungen ersetzt.
Nach Einreichung aller notwendigen Dokumente wird diese Pauschale direkt auf dein Bankkonto überwiesen. Diese Regelung gilt auch, wenn die Geburt in einem öffentlichen Krankenhaus durchgeführt wird und du dabei auf die Inanspruchnahme der Sonderklasse verzichtest. Die Entbindungspauschale wird somit in jedem Fall einer Entbindung ausgezahlt.
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Eltern-Kind-Pass: Was ist anders?
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Grundlage des neuen Eltern-Kind-Passes und wie Kinderbetreuungsgeld beantragt wird
Mentale Gesundheit in der Schwangerschaft
Bedeutung, Tipps und Übungen für deine Gesundheit in der Schwangerschaft.
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