Familienbeihilfe2024-06-03T17:28:43+02:00

Familienbeihilfe

Alles rund um die Familienbeihilfe in Österreich 2024

Einführung

Die Familienbeihilfe stellt in Österreich eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Familien dar, um die Kosten für die Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder zu decken. Im Jahr 2024 bleibt die Familienbeihilfe ein zentraler Pfeiler der österreichischen Familienpolitik, der darauf abzielt, Familien finanziell zu entlasten und die Kindererziehung zu fördern.

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Was ist die Familienbeihilfe?

Die Familienbeihilfe ist eine Leistung der österreichischen Regierung, die Eltern und Erziehungsberechtigten gewährt wird, um die Kosten für die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Ihr Zweck ist es, einen Beitrag zur finanziellen Sicherheit von Familien zu leisten und Kindern unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern gleiche Startbedingungen zu ermöglichen.

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Höhe der Familienbeihilfe 2024

Die Höhe der Familienbeihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Alters des Kindes. Zusätzliche Zulagen können für Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder für Alleinerziehende verfügbar sein. In diesem Abschnitt werden die Basisbeträge und möglichen Zulagen für das Jahr 2024 dargelegt.

Die Höhe der Familienbeihilfe beträgt im Jahr 2024 pro Kind 132,31 € ab der Geburt, 141,48 € ab 3 Jahren, 164,22 € ab 10 Jahren und 191,62 € ab 19 Jahren. Pro weiterem Kind gibt es eine Geschwisterstaffelung. Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Beihilfe automatisch überwiesen und beträgt 2024 pro Kind 67,78 € monatlich. Es ist keine manuelle Beantragung notwendig. Seit 2023 wird die Familienbeihilfe jährlich an die Inflation angepasst. Sie steigt daher ab 2024 um 9,7 Prozent.

Alter des Kindes 2023 2024
ab Geburt 120,61 Euro 132,31 Euro
ab 3 Jahren 128,97 Euro 141,48 Euro
ab 10 Jahren 149,70 Euro 164,22 Euro
ab 19 Jahren 174,68 Euro 191,62 Euro

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Geschwisterstaffelung

Ab dem zweiten Kind wird gestaffelt mehr Geld pro Kind ausgezahlt. Auch diese wird seit 2023 in die Inflation angepasst.

Geschwisterstaffel 2023 2024
2 Kinder 7,51 Euro 8,24 Euro
3 Kinder 18,41 Euro 20,20 Euro
4 Kinder 28,04 Euro 30,76 Euro
5 Kinder 33,86 Euro 37,14 Euro
6 Kinder 37,77 Euro 41,43 Euro
7 Kinder + 55,02 Euro 60,36 Euro

Der Kinderabsetzbetrag wird ebenso inflationsbedingt 2024 um 9,7 % auf 67,78 Euro pro Kind pro Monat angepasst.

Antragsverfahren

Seit dem 01. Mai 2019 ist für die Beantragung der Familienbeihilfe für in Österreich geborene Kinder kein Formular mehr erforderlich. Dennoch besteht die Möglichkeit, mittels des Formulars Beih100 einen direkten Antrag beim Finanzamt zu stellen.

Um die Familienbeihilfe zu erhalten, wird das Formular Beih100 beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Dies kann entweder direkt über die Online-Plattform FinanzOnline, per Post oder auch persönlich vor Ort erfolgen.

Für nach dem 01.05.2019 in Österreich geborene Kinder erübrigt sich ein Antrag via Formular Beih100, da die Beihilfe nach der Geburtsmeldung durch die Eltern automatisch vom Amt ausbezahlt wird.

Vorgehensweise für Geburten vor dem 01. Mai 2019:

– Formular online herunterladen oder auf der Plattform aufrufen.

– Notwendige Angaben zum Antrag ausfüllen, inklusive Angaben zu Kindern und etwaiger Geschwisterregelung.

– Antrag auf Kindergeld mittels Formular einreichen und den entsprechenden Betrag erhalten.

Seit 2005 bietet sich auch die Möglichkeit, den Antrag (Beih. 1) elektronisch via FinanzOnline an das Finanzamt zu übermitteln, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert und eine schnelle Abwicklung von zu Hause aus ermöglicht.

Ermitteln Sie die Höhe Ihres Kindergeldes bzw. Ihrer Familienbeihilfe in Österreich und stellen Sie Ihren Anspruch sicher. Die Familienbeihilfe ist generell steuerfrei und wird somit nicht in der Einkommensteuererklärung aufgeführt. Umfassende Informationen zu Karenzgeld und Kinderbetreuungsgeld während des Mutterschutzes sind online abrufbar. Links zu offiziellen Internetadressen gibt es weiter unten im Artikel!

Detaillierte Auskünfte bietet zudem die Ausführungsverordnung zum Familienlastenausgleichsgesetz von 1967. Grundsätzlich gilt: die Beantragung der Kinderbeihilfe erfolgt beim Finanzamt, in dessen Einzugsbereich der Wohnsitz liegt.

Erhöhte Familienbeihilfe

Im Jahr 2024 beläuft sich die zusätzliche Unterstützung im Rahmen der erhöhten Familienbeihilfe auf monatlich 180,90 Euro. Diese Zusatzleistung wird für Kinder gewährt, deren Behinderungsgrad über 50% liegt oder die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, und kommt zusätzlich zur regulären Familienbeihilfe.

Die zum Ausdrucken, Ausfüllen und Speichern verfügbaren Formulare für die Anträge können auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen eingesehen werden. Speziell in der Kategorie „Steuerformulare“ findet man in der Liste unter dem Abschnitt „Beihilfen“ die Formulare für den Antrag auf Familienbeihilfe (Beih 1) sowie für den Antrag auf die erhöhte Familienbeihilfe (Beih 3).

Zuverdienstgrenze

Studierende, die neben ihrem akademischen Werdegang einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und somit ein zusätzliches Einkommen generieren, können auch die Familienbeihilfe beanspruchen. Es gilt jedoch eine Grenze für diesen Zusatzverdienst, die festlegt, dass das jährliche Bruttoeinkommen aus solchen Tätigkeiten 15.000 Euro nicht überschreiten darf. Dies bedeutet konkret, dass Studierende, die im Laufe eines Kalenderjahres bis zu dieser Summe dazuverdienen, ihre Berechtigung für die Familienbeihilfe beibehalten, wodurch ein finanzieller Ausgleich zwischen Studium und beruflicher Tätigkeit gefördert wird.

Kompensationen aus einem offiziell anerkannten Ausbildungsverhältnis sowie Leistungen aus Waisenrenten und -versorgungen bleiben weiterhin von der Betrachtung ausgeschlossen. Im Zuge der Erhöhung der Einkommensgrenze und der Berechnung des Einkommens bezogen auf das Kalenderjahr entfällt die bisherige Vergünstigung für Ferienjobs mit Wirkung ab dem 1. Januar 2001. Diese Bestimmungen finden auf Vollwaisen in gleicher Weise Anwendung.

Schulstartgeld

Jeden August wird ein Betrag von 116,10 Euro als Schulstartgeld für jedes Kind im Alter zwischen 6 und 15 Jahren überwiesen. Diese Zahlung wird zusammen mit der Familienbeihilfe für den Monat August vorgenommen, weshalb kein zusätzlicher Antrag erforderlich ist.

Familienbeihilfe für Volljährige

Familienbeihilfe für Kinder über 18 Jahre wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt und ist bis spätestens zur Vollendung des 24. Lebensjahres (in Sonderfällen bis zum 25.) möglich:

– Die Beihilfe wird für Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden, ausbezahlt. Hierbei sind sämtliche Formen der schulischen oder kursbasierten Ausbildung eingeschlossen, sofern diese ernsthaft mit dem Ziel verfolgt werden, eine Grundlage für das spätere Berufsleben zu schaffen.

– Ebenfalls Anspruch besteht für Kinder, die an einem Freiwilligen Sozialjahr, einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, einem Europäischen Freiwilligendienst oder einem Auslandsdienst wie dem Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst teilnehmen. Dies umfasst auch die Zeiträume zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn eines solchen Dienstes sowie die Zeit nach Beendigung eines Auslandseinsatzes bis zum Start oder der Weiterführung der Berufsausbildung, vorausgesetzt, die Ausbildung beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

– Anspruch besteht auch für die Übergangszeit zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Start der weiteren Berufsausbildung (beispielsweise zwischen dem Abschluss der Matura und dem Beginn eines Studiums), sofern die Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen wird.

– Für die Dauer zwischen dem Abschluss des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn beziehungsweise der Fortsetzung der Berufsausbildung besteht ebenfalls ein Anspruch, wenn die Ausbildung unverzüglich angetreten wird.

Ein Anspruch auf Familienbeihilfe für verheiratete oder geschiedene Kinder besteht nur, wenn die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig sind, etwa weil der Ehepartner oder die Ehepartnerin nur ein geringes Einkommen hat.

Während des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes selbst wird keine Familienbeihilfe gezahlt.

Nützliche Ressourcen

Unsere Beiträge

Themen rund um den Eltern-Kind-Pass

Frequently asked questions

Alle brennenden Fragen rund um den Eltern-Kind-Pass

Wann bekomme ich das gesamte Kinderbetreuungsgeld?2024-04-02T12:08:26+02:00

Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist der Nachweis der ersten zehn Eltern-Kind-Pass Untersuchungen erforderlich (fünf während der Schwangerschaft und die restlichen bis zum 10.–14. Lebensmonat des Kindes) muss beim entsprechenden Sozialversicherungsträger erbracht werden. Fehlt dieser Nachweis, wird das Kinderbetreuungsgeld gekürzt.

 

Gibt es den Eltern-Kind-Pass auch ohne Versicherung?2024-04-02T12:07:46+02:00

Selbst ohne Versicherung haben Sie Anspruch auf den Eltern-Kind-Pass. Bevor Sie eine Untersuchung in Anspruch nehmen können, müssen Sie einen Anspruchsbeleg von der für Ihren Wohnort zuständigen österreichischen Gesundheitskasse erhalten. Bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt des Krankenversicherungsträgers können die jeweiligen vorgesehenen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen dann mit diesem Beleg kostenlos durchgeführt werden.

Sind die Untersuchungen für den Eltern-Kind-Pass kostenpflichtig?2024-04-02T12:06:53+02:00

Die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen sind ohne Kosten bei Vertragsärztinnen oder Vertragsärzten der Sozialversicherungsträger möglich. Wenn eine Wahlärztin oder ein Wahlarzt die Untersuchungen durchführt, müssen Sie zuerst die Kosten selbst bezahlen. Wenn Sie die Honorarnote sowie den Zahlungsnachweis vorlegen, übernimmt die Sozialversicherung einen Teil der Kosten. Die Kostenerstattung hängt vom Tarif ab, den die Krankenkasse einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung bezahlt.

Vor der ersten Eltern-Kind-Pass-Untersuchung – Was vorbereiten?2024-04-02T12:04:31+02:00

Dokumente und Fragen vorbereiten
Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen und eine Liste von Fragen für den Arzt ist hilfreich. Dadurch kann die Untersuchung reibungslos verlaufen und es werden keine wichtigen Punkte vergessen. Unbedingt den Eltern-Kind-Pass sowie Material zum Schreiben mitnehmen, um wichtige Informationen festhalten zu können.

Sich mental auf die Untersuchung vorbereiten
Eltern können die erste Untersuchung emotional finden. Darauf einzustellen und gegebenenfalls Unterstützung von Familie oder Freunden zu suchen, ist wichtig.

Wann bekommt man den Mutter-Kind-Pass in Österreich?2024-04-02T11:57:52+02:00

In Österreich wird der Eltern-Kind-Pass bereits bei Feststellung der Schwangerschaft durch den/die betreuende(n) Arzt / Ärztin ausgestellt, typischerweise nach der ersten ärztlichen Bestätigung der Schwangerschaft bei einer/m Gynäkologen / Gynäkologin. Dies erfolgt normalerweise bis zur 16. Schwangerschaftswoche. Der Eltern-Kind-Pass dient der Gesundheitsvorsorge und begleitet Mutter und Kind bis zum 5. Lebensjahr des Kindes, umfassend verschiedene Untersuchungen und Impfungen.

Welche Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind Pflicht?2024-04-02T11:58:56+02:00

Um das volle Kinderbetreuungsgeld zu erhalten, müssen werdende Mütter 5 Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und die ersten 5 Untersuchungen des Kindes obligatorisch durchführen lassen und dies mittels ärztlicher Bestätigungen im Eltern-Kind-Pass nachweisen. Eltern-Kind-Pässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit und gelten als Mutter-Kind-Pässe.

Um das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld oder das Pauschalsystem (Kinderbetreuungsgeld-Konto) zu erhalten, müssen sowohl werdende Mütter als auch Kinder jeweils fünf Untersuchungen nachweisen.
Der Arzt oder die Ärztin trägt jede vollzogene Eltern-Kind-Pass-Untersuchung in den Eltern-Kind-Pass ein. Es gibt 2 Blätter im hinteren Teil des Passes, die als Nachweis für die Krankenkasse fungieren.

Der Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen hat in 2 Schritten zu erfolgen: Der Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen hat in 2 Schritten zu erfolgen:
Die Kopien der 5 Schwangerschaftsuntersuchungen und der ersten Kindes-Untersuchungen müssen mit dem Antragsformular eingereicht werden, die restlichen Untersuchungen bis zum 15.Lebensmonat des Kindes nachzuweisen.
Wenn eine Untersuchung nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, erfolgt grundsätzlich eine Kürzung des Kinderbetreuungsgelds um 1.300 Euro pro Elternteil (das heißt, wenn der andere Elternteil ebenfalls Kinderbetreuungsgeld bezieht).
Eltern von Mehrlingskindern müssen für jedes einzelne Kind den Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen erbringen.

Eltern-Kind-Pass (Mutter-Kind-Pass) verloren, was tun?2024-06-26T15:51:01+02:00

ein mann schaut mit einem Baby ein buch in seiner Eltern-Kind-Pass Karenz und ist unbesorgt, obwohl er den Eltern-Kind-Pass verloren hat

„Eltern-Kind-Pass (Mutter-Kind-Pass) verloren, was tun?“

Diese Frage quält werdende oder frisch gewordene Eltern leider viel zu oft. Hier klären wir, wie Sie schnell wieder zu einer neuen Version kommen können!

Wenn der Eltern-Kind-Pass verloren geht, ist es wichtig zu wissen, dass man ihn neu beantragen kann. Es ist möglich, direkt im Krankenhaus einen neuen Eltern-Kind-Pass ausgestellt zu bekommen. Danach ist es notwendig, alle Ärzte erneut aufzusuchen, die während der Schwangerschaft betreuend tätig waren, um den Pass wieder auf den aktuellen Stand zu bringen. Manche Ärzte können Ihnen auch direkt einen neuen Eltern-Kind-Pass ausstellen. Rufen Sie vorher bei Ihrer Ärztin oder Arzt an, um sicherzugehen!  Dann tragen diese Ärzte die bereits durchgeführten Untersuchungen in den neuen Eltern-Kind-Pass nach. Im Normalfall entstehen für die betroffenen Eltern keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit diesem Vorgang.

Die ELLI App

Ein kleiner Tipp: In unserer ELLI App, Ihrer digitalen Assistenz zum offiziellen Eltern-Kind-Pass, können Sie alle Befunde, Bilder und Informationen zur Entwicklung Ihres Babys gesammelt speichern. Somit verlieren Sie persönlich nie den Überblick und haben die Möglichkeit, sogar mehr Informationen als im offiziellen Eltern-Kind-Pass zu speichern!

Keine Sorge um die fortlaufende Dokumentation!

Ein verlorener Eltern-Kind-Pass heißt nicht, dass alle Daten zur Entwicklung Ihres Kindes ebenso verloren sind! Gut zu wissen ist auch, das die Gesundheitshistorie Ihres Kindes nicht verloren geht, wenn Sie den Eltern-Kind-Pass verlieren! Alle Gesundheitsdaten sind auch online in der digitalen Gesundheitsakte ELGA gespeichert.

Eltern-Kind-Pass verloren  – Was in der Zwischenzeit zu tun ist

Wenn Sie auf Ihren Ersatzpass warten, halten Sie sich an die medizinischen Termine Ihres Kindes oder Ihres Ungeborenen. Informieren Sie das medizinische Personal über Ihre Situation; sie können statt des physischen Passes temporäre Aufzeichnungen oder digitale Systeme verwenden.

Abschluss

Der Verlust Ihres Eltern-Kind-Passes kann unangenehm sein, aber mit den richtigen Schritten können Sie einen Ersatz ohne erhebliche Störungen in der Betreuung Ihres Kindes erhalten. Denken Sie daran, dass es besonders wichtig ist, sich an Ihre Gesundheitstermine und -vaccinationen zu halten.

Hier gehts zurück zu den FAQs!

Wie läuft die erste Eltern-Kind-Pass Untersuchung ab?2024-04-02T12:02:32+02:00

Vorbereitung auf die Untersuchung

Die erste Untersuchung im Rahmen des Eltern-Kind-Passes ist für viele frischgebackene Eltern ein wichtiger Meilenstein. Es ist klug, im Voraus über mögliche Fragen nachzudenken und alle relevanten Dokumente wie den Mutter-Kind-Pass und etwaige bisherige medizinische Unterlagen des Babys vorzubereiten.

Ablauf der ersten Untersuchung

Gesundheitscheck des Babys

Es werden das Gewicht, die Größe und der Kopfumfang gemessen sowie auf Anzeichen für Gelbsucht, Herzfehler oder andere gesundheitliche Abweichungen geachtet.

Beratung für die Eltern

Die Eltern bekommen wichtige Informationen über die Ernährung des Babys, den Schlaf, Impfungen und die Entwicklung ihres Kindes.

Impfungen und deren Zeitplan

Die Beratung über den Impfplan ist ein wichtiger Teil der ersten Untersuchung. Um das Kind vor verschiedenen Krankheiten zu schützen, sind Impfungen ein wichtiger Schritt.

Ernährungsberatung und Stillen

Eine angemessene Ernährung spielt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Babys. Themen wie Stillen, Flaschennahrung und die spätere Einführung von Beikost können in der Ernährungsberatung behandelt werden.

 

Entwicklungsschritte und Meilensteine

Den Eltern werden Informationen zu wichtigen Entwicklungsschritten und zur Förderung der kindlichen Entwicklung bereitgestellt.

Diese Seite ist keine Seite der österreichischen Bundesregierung und unser Produkt ist losgelöst von der Digitalisierungsinitiative der Regierung.

Elternkindpass.at ist die Informationsseite der Elli App – ein digitales Produkt rund um den neuen Eltern-Kind-Pass.
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