Einführung in die Elternkarenz / MUKI Karenz
Die Elternkarenz, oft auch als muki Karenz bezeichnet, ist eine besondere Phase im Leben junger Familien, in der es ermöglicht wird, sich ohne berufliche Verpflichtungen voll und ganz dem neuen Familienmitglied zu widmen. Hier ein umfassender Leitfaden, in dem wir auf die relevanten Untersuchungen für den Eltern-Kind-Pass, die Dauer und Aufteilung der Karenzzeit sowie die rechtlichen Grundlagen eingehen werden.
Dauer und Gestaltung der MUKI Karenz
Die Karenzzeit tritt frühestens nach dem Ende des Mutterschutzzeitraums direkt nach der Geburt des Kindes in Kraft oder, falls die Karenzzeit aufgeteilt wird, nach Abschluss der Karenzperiode entweder der Mutter oder des Vaters.
Ab dem 01.11.2023 wird ein Anspruch auf Karenz bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes, also 24 Monate, nur unter bestimmten Bedingungen gewährt:
– wenn der andere Elternteil mindestens zwei Monate lang in Karenz geht,
– bei Alleinerziehenden,
– wenn ein Elternteil keinen Anspruch auf muki Karenz hat (z.B. Selbständige, Arbeitslose, Studierende), und der andere Elternteil seine Karenz nicht vor zwei Monaten nach dem Ende der Schutzfrist nach der Geburt antritt.
Sollte nur ein Elternteil die Karenz beanspruchen, ohne dass einer der oben aufgeführten Umstände zutrifft, endet die Karenz bereits mit dem Ende des 22. Lebensmonats des Kindes.
Aufteilung der Karenzzeit
Die Karenz lässt sich unter den Elternteilen höchstens zweimal aufteilen. Dabei muss jede Phase der muki Karenz mindestens zwei Monate umfassen. Über die geplante Dauer der muki Karenz muss der Arbeitgeber schriftlich informiert werden. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Fristen zur Anmeldung der muki Karenz!
Anmeldefristen
Der Elternteil, der den ersten Abschnitt der Karenz in Anspruch nimmt,
– muss dies für die Mutter während der Schutzfrist nach der Geburt und für den Vater innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt anmelden.
Der Elternteil, der den zweiten oder dritten Abschnitt der Karenz in Anspruch nimmt,
– muss die Anmeldung spätestens drei Monate vor dem Ende der Karenzzeit des zuvor betreuenden Elternteils vornehmen.
Kinderbetreuungsgeld
Optionen für das Kinderbetreuungsgeld
Sie haben die Wahl zwischen dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und dem flexiblen Kinderbetreuungsgeldkonto. Je nach Lebenssituation und Einkommen haben beide Modelle Vorteile. Hier eine Übersicht beider Bezugsmodelle währender der MUKI Karenz
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Bis zum ersten Geburtstag Ihres Kindes können Sie das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen. Wenn beide Eltern das Kinderbetreuungsgeld beanspruchen, verlängert sich die Bezugszeit auf bis zu 14 Monate nach der Geburt. Die Möglichkeit, gesetzliche Karenz bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes oder bis zum Ende des 22. Lebensmonats in Anspruch zu nehmen, bleibt hiervon unberührt.
Kinderbetreuungsgeldkonto
Das Kinderbetreuungsgeldkonto bietet Flexibilität in Bezug auf die Dauer des Bezugs innerhalb eines festgelegten Rahmens. Unabhängig von der Wahl der Eltern beträgt die Gesamtsumme des Kinderbetreuungsgeldes 14.355,45 Euro (Stand 2024). Wenn beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeldkonto nutzen, erhöht sich der Betrag auf 17.934,48 Euro, wobei 3.579,03 Euro ausschließlich dem zweiten Elternteil zustehen (Stand 2024). Dies ermöglicht es den Eltern, die Dauer des Bezugs an ihre individuellen Bedürfnisse oder an die arbeitsrechtliche Karenzzeit anzupassen.
Bezugsdauern im Überblick
– Ein Elternteil allein kann das Kinderbetreuungsgeld bis zum 365. bzw. 851. Tag nach der Geburt beziehen (ungefähr 12 bzw. 28 Monate).
– Nehmen beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, ist ein Bezug bis zum 456. bzw. 1063. Tag nach der Geburt möglich (circa 15 bzw. 35 Monate).
Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes
Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes wird täglich berechnet und variiert je nach gewählter Bezugsdauer zwischen 39,33 Euro für die kürzeste und 16,87 Euro für die längste Dauer (Stand 2024). Mit zunehmender Bezugsdauer verringert sich der tägliche Satz.
Die Rückkehr in den Beruf
Nach der Elternkarenz bzw. MUKI Karenz haben Eltern das Recht auf Rückkehr in ihren vorherigen Job oder eine vergleichbare Position. Der Kündigungsschutz während der Elternkarenz sowie verschiedene Programme zum Wiedereinstieg unterstützen Eltern bei der Rückkehr in den Beruf.
Anrechnung der Karenzzeit für gesetzliche Ansprüche
Seit dem 1. August 2019 werden die Zeiten der muki Karenz für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche, die auf der Beschäftigungsdauer beim gleichen Arbeitgeber basieren, in vollem Umfang angerechnet. Diese Regelung zur Vollanrechnung wird für jedes Kind angewandt, wodurch Familien eine bessere Sicherheit in Bezug auf ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche erhalten. Darüber hinaus werden Zeiten aus vorangegangenen Arbeitsverhältnissen entsprechend der Bestimmungen eines Kollektivvertrags oder etwaiger Betriebs- bzw. Einzelvereinbarungen berücksichtigt. Diese umfassende Anrechnung unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, indem sie die Rückkehr in den Beruf nach der Karenzzeit erleichtert und die Kontinuität der Beschäftigungsansprüche sichert.
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