Das Wichtigste in Kürze
- Frühzeitige Antragstellung: Direkt nach der Geburt beantragen; rückwirkende Beantragung ist maximal 182 Tage möglich
- Voraussetzungen prüfen: Gemeinsamer Wohnsitz mit dem Kind (mind. 91 Tage) und Anspruch auf Familienbeihilfe
- Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen: Zehn Untersuchungen (fünf während der Schwangerschaft, fünf nach der Geburt) sind erforderlich, um Kürzungen von bis zu 1.300 Euro pro Elternteil zu vermeiden
- Unterlagen bereithalten: Geburtsurkunde, Aufenthaltsnachweise, Nachweise der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
- Richtige Wahl treffen: Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto (Anspruchsdauer zwischen 365 und 851 Tagen) oder einkommensabhängiges KBG (182 Tage Erwerbstätigkeit vor der Geburt erforderlich)
- Fehler vermeiden: Vollständige Einreichung aller erforderlichen Dokumente und Einhaltung der Fristen
- Hilfe nutzen: Online-Rechner und Services der Krankenkassen zur Unterstützung bei der optimalen Antragstellung
Was ist das Kinderbetreuungsgeld?
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern in Österreich, die dazu dient, die Betreuung und Versorgung eines Kindes nach der Geburt zu erleichtern. Es gibt zwei Hauptsysteme, zwischen denen Eltern wählen können, je nach ihrer individuellen Lebenssituation und Erwerbstätigkeit:
- Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto: Dieses Modell bietet eine flexible Anspruchsdauer zwischen 365 und 851 Tagen ab der Geburt des Kindes. Der tägliche Betrag variiert: Für das Jahr 2024 liegt er zwischen 39,33 Euro (bei einer kürzeren Anspruchsdauer) und 16,87 Euro (bei der maximalen Dauer von 851 Tagen). Das Prinzip dahinter ist einfach: Je länger die gewählte Bezugsdauer, desto niedriger ist der Tagesbetrag.
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Diese Variante richtet sich an Eltern, die in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes eine ununterbrochene, kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt haben. Der Tagsatz beträgt 80 % des letzten Nettoverdienstes und ist auf maximal 76,60 Euro pro Tag (für 2024) begrenzt.
Einhaltung der Zuverdienstgrenze
Bei beiden Systemen gilt es, eine bestimmte Zuverdienstgrenze zu beachten:
- Pauschales Kinderbetreuungsgeld: Die jährliche Zuverdienstgrenze beträgt 60 % der maßgeblichen Einkünfte, jedoch mindestens 18.000 Euro.
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Hier liegt die jährliche Zuverdienstgrenze ab 2024 bei 8.100 Euro. Überschreiten die Einkünfte diese Grenze, müssen die über den Betrag hinausgehenden Bezüge zurückgezahlt werden.
Wichtig ist, dass beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen werden dürfen, da dies den Anspruch gefährden würde.
Die Entscheidung für eines der beiden Systeme sollte gut durchdacht sein, da eine Änderung des gewählten Modells nach der Antragstellung nicht mehr möglich ist. Eltern sollten alle Voraussetzungen, wie den Wohnsitz, den Bezug der Familienbeihilfe und den rechtmäßigen Aufenthalt, im Vorfeld genau prüfen.
Wichtige Voraussetzungen zur Antragstellung
Um das Kinderbetreuungsgeld erfolgreich zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Bedingungen sind entscheidend, um den Antrag zu genehmigen und Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden:
- Gemeinsamer Wohnsitz mit dem Kind: Der antragstellende Elternteil muss mit dem Kind mindestens 91 Tage im selben Haushalt leben. Zusätzlich ist eine identische Hauptwohnsitzmeldung für Elternteil und Kind erforderlich.
- Anspruch auf Familienbeihilfe: Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes muss der Elternteil Anspruch auf die Familienbeihilfe haben und diese auch tatsächlich erhalten.
- Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts: Nicht-österreichische Staatsangehörige müssen gemäß §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich nachweisen können. Auch EU-/EWR-Bürger und Schweizer Bürger mit einer Anmeldebescheinigung haben Anspruch.
- Durchführung der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen: Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes müssen fünf Untersuchungen der werdenden Mutter und fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt durchgeführt und nachgewiesen werden. Erfolgt dies nicht, wird das Kinderbetreuungsgeld um 1.300 Euro pro Elternteil gekürzt.
- Zuverdienstgrenze: Eltern, die das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen, dürfen während des Bezugs keine Einkünfte über der festgelegten Grenze von 8.100 Euro pro Kalenderjahr haben (Wert für 2024). Für das pauschale System gilt eine andere Berechnung.
Es ist auch wichtig, dass getrennt lebende Eltern, die den Antrag stellen, obsorgeberechtigt sind und die Familienbeihilfe beziehen. Diese Voraussetzungen sollten unbedingt vor der Antragstellung geprüft und vorbereitet werden, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Verfahrensablauf
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Antragsprozess für das Kinderbetreuungsgeld ist einfach strukturiert, erfordert jedoch eine sorgfältige Einreichung, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie vorgehen sollten:
- Vorbereitung der Unterlagen:
- Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über den rechtmäßigen Aufenthalt und die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen.
- Wahl der Antragsmethode:
- Online-Antrag: Der bequemste Weg ist die digitale Antragstellung über das Portal meinesv.at oder über FinanzOnline des Bundesministeriums für Finanzen. Für den Online-Antrag ist eine elektronische Signatur (z.B. ID Austria) erforderlich.
- Papierantrag: Falls keine elektronische Signatur vorhanden ist, kann der Antrag in Papierform eingereicht werden. Hierfür können Sie das Antragsformular von der Website Ihrer Krankenkasse herunterladen und ausdrucken oder es direkt dort abholen.
- Einreichung des Antrags:
- Stellen Sie sicher, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Online-Anträge können direkt elektronisch übermittelt werden. Papieranträge müssen im Original bei der zuständigen Krankenkasse abgegeben werden; eine Übermittlung per E-Mail wird nicht akzeptiert.
- Überprüfung und Bestätigung:
- Nach der Einreichung wird Ihr Antrag von der zuständigen Krankenkasse überprüft. Eine Empfangsbestätigung informiert Sie darüber, dass der Antrag eingegangen ist und bearbeitet wird.
- Fristen beachten:
- Der Antrag sollte idealerweise so früh wie möglich nach der Geburt gestellt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist bis maximal 182 Tage nach der Geburt möglich.
Arten des Kinderbetreuungsgeldes
Pauschal und Einkommensabhängig
Eltern in Österreich haben die Möglichkeit, zwischen zwei Arten des Kinderbetreuungsgeldes zu wählen: dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld-Konto und dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Die Wahl des passenden Modells hängt von der individuellen finanziellen und beruflichen Situation ab.
- Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto
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- Flexibilität in der Anspruchsdauer: Eltern können eine Bezugsdauer zwischen 365 und 851 Tagen (bei einem Elternteil) wählen. Die Höhe des täglichen Betrags richtet sich nach der gewählten Dauer und liegt im Jahr 2024 zwischen 39,33 Euro (für kürzere Dauer) und 16,87 Euro (für längere Dauer).
- Vorteile: Dieses Modell bietet eine flexible Anpassung der Bezugsdauer und ermöglicht eine Planung, die an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden kann.
- Einkommensgrenze: Die Zuverdienstgrenze liegt bei 60 % der Einkünfte des relevanten Kalenderjahres, mindestens jedoch bei 18.000 Euro.
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
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- Anspruchsvoraussetzungen: Um diese Form des Kinderbetreuungsgeldes zu erhalten, muss der Elternteil in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes durchgehend in einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Beschäftigung in Österreich tätig gewesen sein.
- Höhe des Tagsatzes: Der Tagesbetrag entspricht 80 % des letzten Nettoverdienstes und kann bis zu 76,60 Euro pro Tag (Wert für 2024) betragen.
- Zuverdienstgrenze: Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld beträgt die Zuverdienstgrenze 8.100 Euro pro Kalenderjahr (Wert für 2024). Wird diese Grenze überschritten, kann es zur Rückzahlung des übersteigenden Betrags kommen.
Wechsel und Besonderheiten
- Wechsel zwischen den Elternteilen: Ein Wechsel im Kinderbetreuungsgeldbezug kann bis zu zweimal erfolgen, was maximal drei Bezugsblöcke ermöglicht. Jeder Block muss mindestens 61 Tage umfassen.
- Systembindung: Die Wahl des Systems ist bindend und kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der erstmaligen Antragstellung geändert werden.
Die Wahl des richtigen Systems sollte gut durchdacht werden, um finanzielle Stabilität und Flexibilität in der Kinderbetreuung zu gewährleisten.
Notwendige Unterlagen und Fristen
Die Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes erfordert die vollständige und fristgerechte Einreichung spezifischer Unterlagen. Eine sorgfältige Vorbereitung und Einhaltung der Fristen sind entscheidend, um Verzögerungen oder Kürzungen zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes: Besonders wichtig, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.
- Eltern-Kind-Pass-Nachweise: Die ersten fünf Schwangerschaftsuntersuchungen und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt müssen im Eltern-Kind-Pass dokumentiert und in Kopie eingereicht werden. Der Nachweis dieser Untersuchungen ist Voraussetzung für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Werden diese nicht erbracht, reduziert sich der Betrag um 1.300 Euro pro Elternteil.
- Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts: Erforderlich für nicht-österreichische Staatsangehörige (z.B. Anmeldebescheinigung für EU-Bürger, Aufenthaltsbewilligung nach §§ 8 und 9 NAG oder § 54 Asylgesetz 2005).
- Weitere Nachweise: Bei Pflegekindern ist ein Nachweis über das Pflegeverhältnis erforderlich. In bestimmten Fällen können zusätzliche Bestätigungen (z.B. Hauptwohnsitzmeldung, Anspruch auf Familienbeihilfe) gefordert werden.
Fristen für die Antragstellung
- Frühestmöglicher Zeitpunkt: Der Antrag kann ab dem Tag der Geburt gestellt werden.
- Rückwirkende Beantragung: Eine rückwirkende Beantragung ist bis zu maximal 182 Tage nach der Geburt möglich. Eine Einhaltung dieser Frist ist notwendig, um Bezugsverluste zu vermeiden.
- Wechsel zwischen Elternteilen: Falls sich die Eltern beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes abwechseln, muss der zweite Elternteil einen eigenen Antrag stellen. Dieser Antrag sollte etwa vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Wechsel eingereicht werden, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Die Einhaltung dieser Fristen und die vollständige Einreichung der Unterlagen sind entscheidend, um den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld vollständig auszuschöpfen und mögliche Kürzungen zu vermeiden.
Tipps zur Vermeidung von Fehlern
Eine fehlerfreie Antragstellung ist entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden und den vollen Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld zu erhalten. Hier sind einige wertvolle Tipps, die Ihnen helfen, häufige Fehler zu vermeiden:
- Vollständige Unterlagen einreichen
Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt eingereicht werden. Dazu gehören die Geburtsurkunde, Nachweise der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und eventuell benötigte Aufenthaltsbescheinigungen.
- Fristen im Auge behalten
Versäumen Sie nicht die Fristen: Die Beantragung sollte so früh wie möglich nach der Geburt erfolgen. Eine rückwirkende Antragstellung ist nur bis maximal 182 Tage nach der Geburt möglich. Auch für den Wechsel des Bezuges zwischen Elternteilen sollten Sie die empfohlene Vorlaufzeit von vier bis sechs Wochen berücksichtigen.
- Antrag auf Fehler prüfen
Überprüfen Sie den Antrag vor dem Einreichen sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Achten Sie darauf, dass alle Unterschriften vorhanden sind und die angegebenen Informationen korrekt sind.
- Untersuchungen rechtzeitig durchführen
Führen Sie die fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes rechtzeitig durch und lassen Sie diese im Eltern-Kind-Pass bestätigen. Ein verspäteter Nachweis kann zu einer Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes um 1.300 Euro pro Elternteil führen.
- Zuverdienstgrenze beachten
Besonders beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist es wichtig, die jährliche Zuverdienstgrenze von 8.100 Euro (ab 2024) zu beachten. Wird diese Grenze überschritten, kann es zu Rückforderungen kommen.
- Online-Tools nutzen
Nutzen Sie den Online-Rechner des Bundesministeriums und die digitalen Services Ihrer Krankenkasse, um die beste Variante des Kinderbetreuungsgeldes zu ermitteln und den Antrag effizient online zu stellen.
Mit diesen Tipps sind Sie gut gerüstet, um den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld erfolgreich zu stellen und Fehler zu vermeiden, die zu Verzögerungen oder Kürzungen führen könnten.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Beim Beantragen des Kinderbetreuungsgeldes tauchen oft Fragen auf. Hier sind einige der häufigsten Fragen mit klaren Antworten, um Ihnen den Prozess zu erleichtern:
1. Kann ich das Kinderbetreuungsgeld auch rückwirkend beantragen?
Ja, die Beantragung ist bis zu 182 Tage rückwirkend möglich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag rechtzeitig bei der zuständigen Krankenkasse eingeht.
2. Was passiert, wenn ich die Zuverdienstgrenze überschreite?
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld beträgt die Zuverdienstgrenze ab 2024 8.100 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze überschritten, muss der übersteigende Betrag zurückgezahlt werden. Beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld liegt die Grenze bei 60 % der maßgeblichen Einkünfte des relevanten Kalenderjahres.
3. Müssen beide Elternteile den Antrag separat stellen, wenn sie sich abwechseln?
Ja, wenn sich die Eltern beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes abwechseln, muss jeder Elternteil einen eigenen Antrag stellen. Wichtig ist dabei, dass der Wechsel mindestens 61 Tage umfasst und rechtzeitig vor dem geplanten Übergang beantragt wird.
4. Welche Untersuchungen sind für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes notwendig?
Für den vollen Bezug sind insgesamt zehn Untersuchungen erforderlich: fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt. Diese müssen im Eltern-Kind-Pass dokumentiert und bei der Antragstellung eingereicht werden.
5. Was muss ich beachten, wenn ich nicht-österreichischer Staatsbürger bin?
Für den vollen Bezug sind insgesamt zehn Untersuchungen erforderlich: fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt. Diese müssen im Eltern-Kind-Pass dokumentiert und bei der Antragstellung eingereicht werden.
6. Kann ich den Antrag auch online stellen?
Ja, der Antrag kann online über meinesv.at oder FinanzOnline gestellt werden. Dies ist der bequemste Weg, und dafür ist eine digitale Signatur (z.B. ID Austria) erforderlich.
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