Wann bekomme ich das gesamte Kinderbetreuungsgeld?
Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist der Nachweis der ersten zehn Eltern-Kind-Pass Untersuchungen erforderlich (fünf während der Schwangerschaft und die restlichen bis zum 10.–14. Lebensmonat des Kindes) muss beim entsprechenden Sozialversicherungsträger erbracht werden. Fehlt dieser Nachweis, wird das Kinderbetreuungsgeld gekürzt.