Welche Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind Pflicht?

Um das volle Kinderbetreuungsgeld zu erhalten, müssen werdende Mütter 5 Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen und die ersten 5 Untersuchungen des Kindes obligatorisch durchführen lassen und dies mittels ärztlicher Bestätigungen im Eltern-Kind-Pass nachweisen. Eltern-Kind-Pässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit und gelten als Mutter-Kind-Pässe.

Um das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld oder das Pauschalsystem (Kinderbetreuungsgeld-Konto) zu erhalten, müssen sowohl werdende Mütter als auch Kinder jeweils fünf Untersuchungen nachweisen.
Der Arzt oder die Ärztin trägt jede vollzogene Eltern-Kind-Pass-Untersuchung in den Eltern-Kind-Pass ein. Es gibt 2 Blätter im hinteren Teil des Passes, die als Nachweis für die Krankenkasse fungieren.

Der Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen hat in 2 Schritten zu erfolgen: Der Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen hat in 2 Schritten zu erfolgen:
Die Kopien der 5 Schwangerschaftsuntersuchungen und der ersten Kindes-Untersuchungen müssen mit dem Antragsformular eingereicht werden, die restlichen Untersuchungen bis zum 15.Lebensmonat des Kindes nachzuweisen.
Wenn eine Untersuchung nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, erfolgt grundsätzlich eine Kürzung des Kinderbetreuungsgelds um 1.300 Euro pro Elternteil (das heißt, wenn der andere Elternteil ebenfalls Kinderbetreuungsgeld bezieht).
Eltern von Mehrlingskindern müssen für jedes einzelne Kind den Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen erbringen.